Die Initiative, die 1981 zur Gründung des Vereins Förderung von Jugendwohnmodellen e.V. führte, ging von einer Gruppe aus, deren Mitglieder in verschiedenen pädagogischen Einrichtungen als Sozialarbeiter und Pädagogen aus unterschiedlichen Berufszweigen mit engagiertem Interesse an der Re- und Sozialisierung von auffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. Unser Verein hatte sich die Aufgabe gestellt, für diese Gruppe jungen Menschen, die straffällig und / oder wohnungslos geworden sind, betreute Wohnformen zu schaffen und damit ein adäquates Umfeld zur Verfügung zu stellen.
Heute bieten wir 25 Einzelzimmer in betreuten Wohnformen für Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in drei Häusern im Frankfurter Stadtgebiet an.
Die Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte.
Die rechtlichen Grundlagen für eine Aufnahme ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben: §§ 67 ff SGB XII und §§ 41, 34, 92 SGB VIII
Vergütungsvereinbarung nach: §§ 75 ff SGB XII