Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung bietet Geflüchteten Unterstützung, die sie dringend benötigen, um sich im komplexen Asylverfahren zurechtzufinden. Die Berater*innen arbeiten unter Anleitung von Jurist*innen und unabhängig von staatlichen Stellen und Behörden.

Die Beratung umfasst unter anderem Informationen zum Asylverfahren: Die Schutzsuchenden werden mit den Strukturen und Abläufen des Asylverfahrens vertraut gemacht. Außerdem werden sie über ihre über Rechte und Pflichten aufgeklärt. Viele Geflüchtete kennen diese nicht oder wissen nicht, wie sie sich in einem Asylverfahren verhalten sollen. Die Berater*innen erklären den Geflüchteten, was sie erwartet und welche Schritte sie unternehmen müssen.

Die Anhörung ist der entscheidende Teil des Asylverfahrens. Hier können die Asylsuchenden ihre Fluchtgründe vortragen. Auch hier können Geflüchtete Unterstützung bekommen. Die Berater*innen bereiten die Geflüchteten darauf vor und begleiten sie oft auch zu den Terminen. Durch einen strukturierten Vortrag von Schutzgründen wird auch die Effizienz und Qualität des Asylverfahrens gestärkt.

Queere und anderweitig vulnerable Menschen haben besondere Schutzbedarfe. Diese müssen identifiziert werden. Dabei unterstützen sowohl die besondere Rechtsberatung für queere und sonstige vulnerable Geflüchtete als auch die reguläre Asylverfahrensberatung.

Laut aktuellem Haushaltsplan sollen die Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung weiterhin bei 25 Mio. Euro bleiben, womit lediglich ein Bruchteil aller Geflüchteter erreicht werden kann. Ziel muss aber sein, die unabhängige Asylverfahrensberatung so auszubauen, dass ein flächendeckendes und bundesweites Angebot für Geflüchtete entsteht – so wie es der Koalitionsvertrag und die Bundesregierung bei Einführung des § 12a AsylG geplant haben. Unterbleibt dies, hätte das schwerwiegende Folgen.

Geflüchteten würden wichtige Informationen vorenthalten. Ohne ausreichende Beratung bleiben viele im Unklaren über ihre Rechte und Pflichten. Dies kann zu Verzögerungen im Verfahren und zu erheblichen Nachteilen für die Asylsuchenden führen.

Ohne Unterstützung steigt außerdem die Wahrscheinlichkeit, dass Geflüchtete unzureichend vorbereitet in die Anhörungen gehen und ihre Fluchtgründe nicht deutlich und klar vortragen. Es käme zu einer höheren Fehlerquote. Dies kann zu Verzögerungen, aufwändigeren Anhörungen und fehlerhaften Entscheidungen führen, die wiederum langwierige Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Und schließlich sorgen die Einsparungen für mehr Unsicherheit und Angst. Die Asylverfahrensberatung bietet nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch emotionale Stabilität. Einschränkungen würden dazu führen, dass Geflüchtete sich noch mehr allein gelassen fühlen.

Ein Beispiel für die Bedeutung dieser Beratung, auch im Bereich der Besonderen Rechtsberatung für vulnerable Gruppen, ist der Träger „Xenion“ in Berlin. Die Besondere Rechtsberatung richtet sich insbesondere an queere sowie weitere vulnerable Schutzsuchende. Diese Organisation hat in der Vergangenheit unzählige Geflüchtete erfolgreich durch das Asylverfahren begleitet und somit nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch menschlichen Beistand geleistet. Die Schutzsuchenden haben meist schwere Gewalt, Krieg, schwere Menschenrechtverletzungen bis hin zu Folter erlebt. Mit qualitativ hochwertiger Rechtsberatungsleistung können die Menschen seit über 30 Jahren auf effiziente Weise aufgebaut und gestärkt werden. Die Arbeit ist wertvoll und notwendig.

Als Fazit bleibt: Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist ein entscheidender Faktor, um dieser Pauschalisierung entgegenzuwirken. Sie ermöglicht es Geflüchteten, ihre individuellen Fluchtgründe zu erzählen, und sorgt dafür, dass sie im Asylverfahren fair behandelt werden. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist ein unverzichtbares Element des deutschen Asylsystems. Sie schützt die Rechte der Geflüchteten, hilft ihnen, das komplexe Verfahren zu bewältigen, und gibt ihnen eine Stimme in einem oft unübersichtlichen Prozess. Eine unzulängliche Finanzierung in diesem Bereich wären ein Schritt in die falsche Richtung und könnten schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Menschen haben.

Um auf die Bedarfe der Migrationsfachdienste, wie der Asylverfahrensberatung, der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte und der Psychosozialen Zentren, aufmerksam zu machen, rufen die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zu einer Aktionswoche für die Bundesprogramme im Bereich Migration und Flucht auf.  Die Aktionswoche findet vom 16. - 20. September 2024 statt und verfolgt das Ziel, über die Leistungen der Programme zu informieren, ihre gesellschaftspolitische Relevanz und ihren Beitrag in Netzwerken des Gemeinwesens aufzuzeigen sowie auf die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Finanzierung hinzuweisen. 

Autor*in

Shirin Haacke

Shirin Haacke ist Referentin für Asylverfahrensberatung und besondere Rechtsberatung beim Paritätischen Gesamtverband.

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