Regelmäßig werden rechtliche Betreuer:innen damit konfrontiert, dass Entscheidungen in der Gesundheitssorge getroffen werden sollen, obwohl die betreuten Personen einwilligungsfähig sind.

Um hier Klarheit für medizinisches Personal, Klient:innen und auch Betreuer:innen zu schaffen, hat das Bundesministerium für Justiz einen Leitfaden veröffentlicht.

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Auf unserer Homepage haben wir die Broschüe des Bundesministeriums zum Download bereit gestellt.

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