Mit dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz (#BtOG) ist seit Januar 2023 eine Registrierung als rechtliche:r #Betreuer:in notwendig.

Unsere Mitarbeiter:innen haben jetzt ihre Registrierungsbescheide von der örtlichen Betreuungsstelle erhalten.
Das Registrierungsverfahren soll eine Mindestqualifizierung der Berufsbetreuer:innen sicherstellen. (Sachkundenachweis bzw. Feststellung von notwendigen Nachqualifizierungen)
Da unsere Mitarbeiter:innen einschlägige akademische Vorausbildungen haben, sich regelmäßig fortbilden und über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung verfügen, besteht hier für uns kein Handlungsbedarf.

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