Das Gewalthilfegesetz ist eine wichtige Errungenschaft, die Frauen mit Gewalterfahrung schützen kann. Es muss aber richtig umgesetzt und gut finanziert werden. Ein Kommentar von Katrin Frank.
Ende Februar 2025 trat das Gewalthilfegesetz in Kraft. Endlich! Ein Bundesgesetz, das gewaltbetroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zusichert. Was für ein Meilenstein, jubelten viele. Jetzt gab es ein Gesetz, das den Ausbau der Infrastruktur für gewaltbetroffene Frauen vorantreiben und die Strukturen vor Ort, Prävention und sogar die Täterarbeit befördern soll.
Gesetz auf dem Papier allein ändert nichts
In den Monaten zuvor waren wir als Paritätischer Gesamtverband laut und kämpften Hand in Hand mit feministischen Initiativen für ein solches Gesetz. Die Freude war groß, als es vorlag. Wir hatten es anscheinend geschafft. Unsere jahre- und teilweise jahrzehntelangen Lobbyaktivitäten schienen endlich erfolgreich zu sein. Aber waren sie es wirklich? Wir erhofften uns ein spürbares Mehr an Schutz, Beratung und Prävention, ein kraftvolles Loslegen von Bund, Ländern und Kommunen. Ein Jahr später ist die Lage jedoch vielerorts verhalten bis erschreckend zurückhaltend. Zwölf Monate später wissen wir, ein Bundesgesetz auf dem Papier verbessert den Gewaltschutz vor Ort nicht binnen kürzester Zeit. Die öffentlichen Haushaltsgelder sind knapp, besonders in den Kommunen.
Gewalthilfegesetz – was ist das?
Mit dem Gewalthilfegesetz ist erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Und zwar ab dem Jahr 2032. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt durch die Länder. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems.
Faktencheck: Bundesmittel versus Zuständigkeit der Länder und Kommunen
Der Bund stellt den Ländern für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung: Von 2027 bis 2036 sind das insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Das hört sich nach viel Geld an, ist es aber nicht. Den weit größeren Teil der finanziellen Förderung, die Umsetzung und die Verhandlungen vor Ort müssen nach wie vor die Länder bestreiten. Und hier hakt es gewaltig, besonders in den Kommunen. Denn nach der Verkündung des Gesetzes gab es gerade von kommunaler Seite Anzeichen, dass man beabsichtige sich mit Blick auf die Bundesmittel aus der Finanzierung zurückzuziehen.
2,6 Milliarden Euro vom Bund – reicht das?
Ist die Annahme vieler Kommunen richtig, dass sie sich aus der Finanzierung guten Gewissens zurückziehen können? Ganz klar nein. Ein Blick in die Gesetzesbegründung („Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“) zum Gewalthilfegesetz zeigt: Die jährlichen Gesamtkosten eines bedarfsgerecht ausgebauten Hilfesystems übersteigen die beschlossene Förderung durch den Bund bei Weitem. Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Nach dem fiktiven Abschluss des Ausbaus schätzt der Bund die Kosten ab dem Jahr 2030 auf 686 Millionen Euro. Von 2030 bis 2036 ist jedoch lediglich ein jährlicher Bundeszuschuss von jeweils 306,5 Mio. Euro vorgesehen. Das deckt nicht einmal die Hälfte der geschätzten Kosten.
Ohne Länder läuft nichts – Bundesmittel sind nicht ausreichend
Es sind die Länder, die politisch die Hauptverantwortung für einen gelungenen Gewaltschutz in Deutschland tragen, auch wenn sich der Bund erst einmal bis 2036 an den Kosten beteiligt. Gewaltschutz rettet Menschenleben. Trotz knapper Kassen in Ländern und Kommunen darf dieses Thema nicht dem Rotstift zum Opfer fallen. Die oben genannten Mittel müssen den Trägern verlässlich zur Verfügung gestellt werden.
Bundesmittel erst ab 2027
Nach dem Gewalthilfegesetz beginnt im Jahr 2027 die Verantwortung der Länder für die Umsetzung des Gesetzes. Bereits 2026 müssten deshalb mehr Mittel als zuvor aufgebracht werden: Die 150 Millionen Euro Sondervermögen des Bundes zum Ausbau der Frauenhäuser helfen nur einem Teil der Infrastruktur. Denn noch liegen keine Zeichen vor, dass auch Beratungsstellen darauf zugreifen können. Hinzu kommt: Die Bundesmittel aus dem Gewalthilfegesetz sind regulär erst ab 2027 verfügbar. Das heißt: Länder und Kommunen müssen bereits ab jetzt verlässlich und nachhaltig finanzieren. Die Dunkelfeld-Studie der Bundesregierung hat es gezeigt: Jeder zweite gewaltbetroffene Erwachsene war bereits in Kindheit und Jugend von Gewalt durch Erziehungsberechtigte betroffen – ein Zustand, der nicht hinnehmbar und durch effektives Zusammenspiel von Prävention, Beratung, Schutz und Täterarbeit beendet werden muss. Hilfe ist ab sofort dringend nötig. Dabei zeigt die Studie nur das Hellfeld. Der Großteil häuslicher Gewalt wird in Deutschland nicht angezeigt, innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter fünf Prozent.
Landesausführungsgesetze müssen zum 1. Januar 2027 vorliegen
Die Arbeit an den Landesausführungsgesetzen muss noch dieses Jahr abgeschlossen sein. Aufgrund der geringen jährlichen Bundesbeteiligung in den Jahren 2027 (112 Millionen Euro), 2028 (141,5 Millionen Euro) und 2029 (195 Millionen Euro) müssen die Länder höhere Eigenmittel einbringen. Gewaltschutz kostet. Auch wenn sich das Gewalthilfegesetz derzeit „nur“ auf Frauen und ihre von Gewalt betroffenen Kinder beschränkt. In Deutschland fehlen bereits jetzt allein rund 12.000 Frauenhausplätze.
Wir werben dafür, bei den Landesausführungsgesetzen Gewaltschutz als Menschenrechtsprinzip zu verankern. Auch nicht weiblich gelesene Personen sollten bessere Schutz- und Beratungsmöglichkeiten erhalten. Denn Gewaltschutz geht alle an und muss alle Menschen mitdenken.