Seit dem 1.1.2023 gilt in Deutschland ein neues Betreuungsrecht.

Ein wichtiger und neuer Bestandteil ist das Recht der „Ehegattennotvertretung“.

Auf unserer Homepage haben wir Infos zusammengestellt und es gibt auch einen Vordruck zum Download.

Weitere Informationen

Kategorien

Neuigkeit Behinderung & Behindertenpolitik